IRPEF: Das oberste Verfassungsgericht hat der Provinz Bozen recht gegeben

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    Die Befreiungen vom Zuschlag auf die Einkommenssteuer IRPEF, die die Landesregierung im Vorjahr erstmals vorgesehen hat, sind rechtens. Dies hat das Verfassungsgericht gestern (12. Jänner) geurteilt. “Damit sind nicht nur die Entlastungen von Familien und Mittelstand gesichert, sondern es wird auch der Verfassungsrang des Mailänder Abkommens anerkannt”, so Landeshauptmann Luis Durnwalder.

    Noch unter Ministerpräsident Silvio Berlusconi hatte die römische Regierung im März 2011 das Finanzgesetz des Landes aus dem Vorjahr angefochten, weil dieses erstmals – in Anwendung der Spielräume, die das Mailänder Abkommen dem Land zuerkennt – Befreiungen von der Zahlung der IRPEF-Zuschläge vorsah. Gestern nun hat das Verfassungsgericht die Klage des Staates abgewiesen und dem Land Recht gegeben: “Es ist damit nicht nur vom Gericht festgehalten worden, dass die letztjährige IRPEF-Regelung in Ordnung war, sondern auch gesichert, dass wir uns mit den Entlastungen für Familien und Mittelstand, die wir 2012 vorgesehen haben, auf legalem Terrain bewegen”, freut sich Finanzlandesrat Roberto Bizzo.

    Das Urteil des Verfassungsgerichts weist allerdings über die IRPEF-Regelung hinaus. “In seiner Urteilsbegründung hat das Gericht den Verfassungsrang des Mailänder Abkommens bestätigt, was vor allem auch im Hinblick auf die Gespräche mit Ministerpräsident Monti zum staatlichen Sparpaket von enormer Bedeutung ist”, so Landeshauptmann Durnwalder, der auch darauf verweist, dass das Land gegen das Sparpaket vorgehe, wo immer es gegen das Mailänder Abkommen verstoße. “In der Behandlung unserer Rekurse wird man wohl kaum um das gestrige Urteil herumkommen”, so Durnwalder.

    Landesrat Bizzo weist in diesem Zusammenhang auch noch einmal darauf hin, dass die Länder Südtirol und Trentino mit dem Mailänder Abkommen als erste einen handfesten Beitrag zur Entlastung des Staatshaushalts geleistet hätten. “Wir verzichten mit dem Abkommen auf rund 500 Millionen Euro jährlich”, so Bizzo. Im Gegenzug habe man sich einen Freiraum in der Steuerregelung erkämpft. “Wo immer es um Steuern geht, deren Aufkommen zur Gänze uns zusteht und für die der Staat den Regionen einen Spielraum einräumt, haben wir freie Hand, so lange wir die Steuerlast nicht erhöhen”, so der Landesrat. Dies sehe nicht nur das Mailänder Abkommen vor, sondern sei nun auch vom Verfassungsgericht bestätigt worden.

    Die beiden genannten Voraussetzungen erfüllen im Übrigen auch die KfZ-Steuer sowie die Gebühren auf die Umschreibung bzw. Zulassung von Autos. Wie bekannt, waren die Ermäßigungen, die die Landesregierung für beide Abgaben vorgesehen hat, bei den anderen Regionen auf wenig Gegenliebe gestoßen, das Verfassungsgericht hat nun allerdings implizit auch deren Rechtmäßigkeit bestätigt.

    www.provinz.bz.it
    a cura di Alfio e Emanuela Spitaleri – Coordinatori Trentino Alto Adige Koordinatoren Trentino Südtirol